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Monat

Mai 2013

Den Mollathskandal haben Viele interpretiert – es kömmt drauf an, ihn zu beenden (zu heilen?)

Den Mollathskandal haben Viele interpretiert – es kömmt drauf an, ihn zu beenden (zu heilen?).

Das entlastende „Duraplus-Geheft“: 106 Seiten, die niemand lesen wollte

Das entlastende „Duraplus-Geheft“: 106 Seiten, die niemand lesen wollte.

Die Sammlung ist – im Gegensatz zu den vielen Prozess-Akten und Anmerkungen auf http://www.gutl-for-help.de und http://www.strate.net nicht öffentlich, aber schon die Anzeige ist brisant genug, und niemand von den Angeschriebenen wollte gegen eine Bank ermitteln – die CSU und der UA-Ausschuß-Vorsitzende ganz sicher bis heute nicht: Da kämen die Freunde ins Schwitzen …

 

Der Mollathskandal – Dimensionen und Dynamik eines unbegriffenen Geschehens (I)

Der Mollathskandal – Dimensionen und Dynamik eines unbegriffenen Geschehens (I).

Wie gefährlich es werden kann, sich dem Denken der Friedensbewegung anzuschließen:

Gustl Mollath beim Gesprächsgottesdienst gegen den Irak-Krieg

 

 

Der Fall Gustl Mollath: Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg

Es wird auch noch ein Theaterstück, aber hier mal als Krimi: Gustl Mollath wurde übel mitgespielt:

gabrielewolff

Rosenkrieg 2

Oliver García hat auf dem Blog ›De legibus‹ zu diesem Antrag einen Beitrag geschrieben, der ein Hochgenuß ist – pointiert, meinungsfreudig, kenntnisreich und ausgesprochen klug, wie immer eigentlich:

http://blog.delegibus.com/2013/03/24/fall-mollath-die-rehabilitierung-kam-fruher-als-erwartet/

Und ich gestehe, daß mein Herz höherschlägt, lese ich Bewertungen wie diese:

Es ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder – auch in mehreren Beiträgen in diesem Blog – darauf hingewiesen worden, daß der entscheidende Justizskandal im Fall Mollath darin liegt, daß – hinsichtlich beider Säulen – ein solch einschneidendes Urteil auf so dünner Grundlage gefällt wurde, wie es hier geschah. Jeder, der allein das Urteil las, konnte sehen, daß hier ein Beweismaß zugrunde gelegt wurde, das mit Gerechtigkeit, mit Rechtsstaatlichkeit allenfalls äußerlich etwas zu tun hatte (eingehend der Blogbeitrag zum Aspekt der niederschwelligen Psychiatrisierung und dazu, daß dies gerade kein Einzelfall ist). Da es – jedenfalls bis zum 30. April 2013 – der Ehrgeiz des 1. Strafsenats des BGH ist…

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